ERLAUBNIS nach §11 Abs.1 Nr. 3 a und 3 b Tierschutzgesetz
Wir haben seit dem 04.02.2013 vom Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen offiziel die Erlaubnis
zur Haltung und Zucht von Hunden der Rasse Havaneser erteilt bekommen.
Diesbezüglich wurde am 31.01.2013 eine Vor-Ort-Kontrolle unserer Hundehaltung durch das Landratsamt Konstanz,
in unserem Wohnhaus durchgeführt. Es wurden keine Mängel in der Hundehaltung festgestellt.
Alle Räumlichkeiten sowie die Gartenterasse und er Auslauf des Anwesen wurden überprüft und als geeignet für die Hundezucht befunden.